Die Leistungen der privaten Krankenversicherung sind nicht einheitlich geregelt. Entscheidend für die Frage einer Kostenübernahme ist, was Sie als Versicherter für sich oder Ihre Kinder vertraglich vereinbart haben. Viele private Krankenversicherungen lehnen einen Versicherungsschutz für psychisch kranke Menschen ab oder schränken die Leistungen im Fall einer psychischen Erkrankung ein. Deshalb ist es ratsam, Ihre Versicherung zu kontaktieren & sich eine Kostenübernahme zusichern zu lassen.
Die privaten Krankenversicherungen erstatten meist nur die Kosten für Behandlungen mit wissenschaftlich anerkannten Verfahren („Richtlinienverfahren“), das ist in meinem Fall Verhaltenstherapie - entsprechende Fachkunde-Nachweise können dann meinerseits an die Versicherung gesendet werden. Gern informiere ich Sie im kostenlosen & unverbindlichen Erstgespräch.
Bitte prüfen Sie im Einzelfall, ob auch Sie als Erwachsener Erstattungsansprüche geltend machen können, wenn es beispielsweise um traumatherapeutische Verfahren geht.