Einige Krankenkassen bieten in Ihren Tarifen neben der regulären Versorgung die vollständige oder teilweise Übernahme von alternativen Heilmethoden & Heipraktikerleistungen an. Informieren Sie sich gezielt bei Ihrer Kasse bezüglich Ihrer Vertragsbedingungen & den damit abgedeckten Leistungen & ggf. damit verbundenen Bedingungen. Auch wenn Sie über eine spezielle Zusatzversicherung für alternative Medizin oder Heilpraktikerleistungen verfügen, können Sie ggf. eine (Teil-)Erstattung der Kosten beantragen. Gern berate ich Sie in unserem kostenlosen & unverbindlichen Erstgespräch.